Allgemeine Geschäftsbedingungen

DST Innovation GmbH
Boschstr. 1
74722 Buchen (Odenwald)
(bisher 69151 Neckargemünd, Sitzverlegung eingetragen)
E-Mail: info[-a-]dst-Innovation.de
Internet: www.dst-Innovation.de

1. Geltungsbereich

Allen Lieferungen und Kundendienstleistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Hiervon abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von DST Innovation GmbH vor. Dies gilt auch dann, wenn DST Innovation in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden das Vertragsverhältnis vorbehaltlos durchführt. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von DST Innovation bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung durch DST Innovation GmbH. Auf diese Form kann nur auf Grund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Bei einer Kollision dieser Geschäftsbedingungen mit anderen, gelten nicht das Bürgerliche – und das Handelsrecht, sondern ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen vorliegen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 I BGB.

2. Vertragsgegenstand

Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages. Änderungen bzw. Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt oder der Aufwertung einer Ware dienen, können jederzeit vorgenommen werden, ohne dass eine Änderung des Vertragsgegenstandes erfolgt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Einige Produkte können ausgesuchte und sorgfältig überholte Teile enthalten, die in ihrer Leistung neuen Teilen entsprechen.

3. Angebote zum Abschluss eines Vertrags / Annahme

Alle Angebote von DST Innovation GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Es handelt sich nicht um Vertragsanträge, sondern um Aufforderungen zur Abgabe von Vertragsanträgen seitens des Kunden. Der anderweitige Verkauf der Ware bleibt vorbehalten. Bestellungen, Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von DST Innovation GmbH bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch DST Innovation.

4. Lieferung und Umfang der Leistungsverpflichtung

Soweit vereinbart wurde, dass bestimmte Produkte beim Kunden aufgestellt und in betriebsbereitem Zustand versetzt werden, gelten diese als betriebsbereit, wenn im Rahmen einer Funktionsprüfung durch zu diesem Zweck von DST Innovation GmbH entwickelte Testprogramme und – verfahren keine Fehler festgestellt werden und DST Innovation dem Kunden die Betriebsbereitschaft schriftlich mitteilt. Ansonsten führt DST Innovation die Funktionsprüfung im Rahmen der Endkontrolle im Werk durch. Der Kunde wird DST Innovation zu den vereinbarten Kundendienstterminen freien Zugang zu den von DST Innovation gelieferten Produkten sowie ungehinderten Zugriff auf die zugehörigen Diagnose – und Anwendungsprogramme, Dokumentationen, etc. gewähren. Im Rahmen von Kundendienstaufträgen ist DST Innovation beauftragt, alle für das einwandfreie Funktionieren der Geräte bzw. deren Spezifikationen notwendigen Instandhaltungsarbeiten sowie alle sonstigen notwendigen Arbeiten durchzuführen. Funktionsverbesserungen dürfen jederzeit von DST Innovation durchgeführt werden, diese werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt. DST Innovation GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen in dem Kunden zumutbaren Umfang jederzeit berechtigt, wenn die Teillieferung oder Teilleistung vor Fälligkeit der Lieferverpflichtung erfolgt und bei Teillieferung oder Teilleistung darauf hingewiesen wird. Eine Teillieferung oder Teilleistung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde zur Vermeidung von Sachmängeln Lieferung aus einer Serie verlangen kann.

5. Liefertermine und Lieferfristen

Liefertermine richten sich nach der Verfügbarkeit der Produkte zum Zeitpunkt des Bestelleingangs bei DST Innovation. Sämtliche Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen von DST Innovation sind nur verbindlich, wenn sie durch DST Innovation schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Die Einhaltung der Lieferfrist durch DST Innovation setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus. Ist der Kunde Kaufmann nach HGB, ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug oder hat er eine sonstige Mitwirkungspflicht schuldhaft verletzt, ist DST Innovation GmbH zur Geltendmachung von Schadensersatz, einschließlich Mehraufwendungen berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Mit dem Zeitpunkt der Verletzung der Vertragspflichten des Kunden (Mitwirkungspflicht, sonstige Pflicht) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf Gründe zurückzuführen, die DST Innovation nicht zu vertreten hat, z.B. höhere Gewalt, Aussperrung, Unterbrechung der Versorgung mit Rohmaterialien, sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche, unverschuldete Umstände, dann verlängert sich die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Sollte DST Innovation aus anderen Gründen ein Produkt nicht bis zum vereinbarten Liefertermin liefern können, so hat der Kunde DST Innovation GmbH eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Bei unangemessener Verlängerung der Lieferfrist, frühestens jedoch vier Wochen nach Eintritt eines die Lieferfrist verlängernden Grundes höherer Gewalt ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist berechtigt. Ein Totalrücktritt vom gesamten Vertrag nach Beginn der Vertragsdurchführung ist nur möglich, wenn der Kunde an den bereits erbrachten Teilleistungen nachweislich kein Interesse mehr hat. Eine Haftung des Verwenders ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Andernfalls bleibt der Kunde t zur Abnahme und Zahlung einer späteren Lieferung verpflichtet, soweit seine Interessen hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

6. Liefervorbehalt

Bei von DST Innovation GmbH nicht zu vertretener Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten ist DST Innovation berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Sollte die Leistung oder Lieferung durch nicht von DST Innovation zu vertretene Umstände unmöglich oder unzumutbar werden, so wird DST Innovation von der Leistungsverpflichtung frei. DST Innovation haftet nicht für Verzug oder Nichterfüllung, wenn Ursachen vorliegen, die DST Innovation mit vertretbarem Aufwand nicht beeinflussen kann. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert und bereits erbrachte Gegenleistungen rückerstattet.

7. Auftragsstornierung und Entschädigung

Soweit der Kunde einen Auftrag mit Zustimmung von DST Innovation GmbH storniert, kann DST Innovation ohne weiteren Nachweis 15% des Grundpreises gemäß DST Innovation – Listenpreis für das betreffende Produkt als Entschädigung verlangen. Erfolgt die Stornierung nach Auslieferung der Produkte, trägt der Kunde zusätzlich die Kosten des Rücktransports sowie eine Pauschale für Wertminderung und Nutzung bei Rückgabe und Rücktritt innerhalb der ersten sechs Monate nach Lieferung von 25 % des Kaufpreises, für jedes weitere Halbjahr 10 % bis zum Ablauf von zwei Jahren, danach 5 % für jedes weitere Jahr. Dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass DST Innovation kein bzw. ein wesentlicher niedriger Schaden entstanden ist.

8. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann aus diesem Vertrag resultierende Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von DST Innovation übertragen. Gegen Zahlungsansprüche von DST Innovation kann er nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus dem gleichen Rechtsverhältnis gegenüber DST Innovation geltend gemacht werden.

9. Preise und Verpackungskosten

Es gelten ausschließlich die jeweils gültigen Listenpreise der Firma DST Innovation GmbH zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ab Eingang der Bestellung sind die Preise bis zu einem Lieferfenster von vier Monaten verbindlich. Änderungen einer Bestellung, die das Lieferdatum über diese vier Monate hinaus verzögern, werden wie eine neue Bestellung, nach den jeweils gültigen DST Innovation – Listenpreisen behandelt. Die Preise verstehen sich unfrei ab Werk ohne Nebenleistungen. Die Kosten für Verpackung und Versand sind durch den Kunden zu tragen.

10. Zahlung und Fälligkeit

Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Dies gilt auch für Rechnungen über Teillieferungen. Als Zahlungsmittel sind Wechsel nur zulässig, wenn dies vorher vereinbart wurde. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechselsteuer und Einzugsspesen sind vom Kunden zu tragen. DST Innovation GmbH ist berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz bei Zahlungsverzug zu berechnen, ist der Kunde Kaufmann ab Fälligkeit. DST Innovation GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

11. Vorauszahlung und Sicherheitsleistung

Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel – und Scheckprotesten, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zahlungsrückständen aus anderen Leistungen, ist DST Innovation berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zutreten. In jedem Fall werden sämtliche Ansprüche von DST Innovation aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.

12. Versicherung der Ware

DST Innovation GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Kunden zu versichern. DST Innovation GmbH informiert den Kunden darüber, ob die Ware versichert wurde.

13. Annahmeverzug

Verzögert sich die Lieferung oder die Durchführung von Leistungen durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt dieser die DST Innovation daraus entstandenen Kosten. Für jede Woche Verzug kann DST Innovation GmbH eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Wertes des Lieferung, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes verlangen, wobei es DST Innovation freisteht, einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass DST Innovation GmbH als Folge des Annahmeverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

14. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zur Versendung das Betriebsgelände von DST Innovation verlassen hat, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die DST Innovation nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt nicht für Bringschulden und für Bestellung im Versandhandel.

15. Mängelrügen

Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung wegen offensichtlichen Mängeln sind ausgeschlossen, wenn der Kunde diese nicht unverzüglich nach Übergabe des Produktes gerügt hat. Ist der Kunde Kaufmann, sind die Untersuchungs– und Rügeobligenheiten gemäß des § 377HGB zu beachten und Mängel sofort zu rügen. Für versteckte Mängel gilt die gesetzliche Frist.

16. Haftungsbegrenzung

Bei sonstigen Schäden sind Ersatzansprüche ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DST Innovation, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen hiervon sind die Fälle, in denen nach Produkthaftungsgesetz oder wegen Körperschäden sowie bei Ansprüchen aus §§ 280, 281, 283, 311a Abs. 2 BGB zwingend gehaftet wird. Weitergehende Ansprüche gegen DST Innovation, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DST Innovation sind ausgeschlossen.

17. Softwarenutzungsrechte

An DST Innovation – Software sowie an von DST Innovation gelieferten Fremdsoftware (Software, die von einem DST Innovation unabhängigen Software – Lieferanten entwickelt wurde) und den jeweils dazugehörigen Dokumentationen, deren Ergänzungen und sonstigen Unterlagen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches eingeschränktes Nutzungsrecht zum Gebrauch für persönliche Zwecke oder im Rahmen seines Geschäftsbetriebes auf seinem Computersystem eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei DST Innovation bzw. dem Software – Lieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. Der Kunde kann das Funktionieren der Software beobachten, untersuchen oder testen, um die der Software zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Abspeichern der Software geschieht, zu denen er vertraglich berechtigt ist. Der Kunde darf ansonsten die Software, ohne schriftliche Zustimmung von DST Innovation weder ganz noch teilweise vervielfältigen, bearbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Software und die Dokumentationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von DST Innovation Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivierungszwecke, zur Datensicherung und für die Fehlersuche angelegt werden.

18. Gewährleistung

Bei Software gelten die eingeschränkten Lizenz– und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers als zusätzlich anerkannt. DST Innovation weist darauf hin, dass es technisch nicht möglich ist, für alle Anwendungsbedingungen fehlerfreie Software zu entwickeln. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt daher außer Betracht. Bei der Installation von Software kann nicht ausgeschlossen werden, dass Daten gelöscht oder unbrauchbar werden, weswegen Fremdprogramme möglicherweise nicht mehr einwandfrei arbeiten. DST Innovation übernimmt hierfür keine Gewähr. Hiermit im Zusammenhang stehende Schäden und Folgeschäden trägt der Kunde. Vor allen Installationsarbeiten ist der Kunde verpflichtet, vollständige Sicherungskopien des Datenbestandes anzufertigen und bei einem eventuellen Datenverlust zu installieren, um einen Schadenseintritt zu verhindern oder die Schadenshöhe zu mindern. Soweit der Kunde eine bestimmte Zusammenstellung von Hard – und Software verlangt, übernimmt DST Innovation keine Haftung dafür, dass die Software auf der vom Kunden bestimmten Hardware einwandfrei funktioniert. Software– Fehler, welche die bestimmungsmäßige Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden nach der Wahl von DST Innovation je nach Bedeutung des Fehlers durch die Lieferung einer verbesserten Software – Version oder bei geringfügigen Fehlern durch Beseitigung oder Umgehen der Auswirkungen des Fehlers berichtigt. DST Innovation ist berechtigt, Mängel von Leistungen zu beheben sowie mangelhafte Produkte nach eigener Wahl zu reparieren oder auszutauschen. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von DST Innovation über. Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlägen der Mängelbehebung vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung zu verlangen. Der Kunde gewährt DST Innovation zur etwaigen Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist DST Innovation von der Gewährleistung befreit. Seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen, Instandsetzungen, Pflege und Betrieb der Produkte schließt die Haftung von DST Innovation für daraus entstehende Folgen aus. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen bei natürlicher Abnutzung oder Verschmutzung. Dies gilt insbesondere für eingesetzte Gassensoren. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, für Reparaturen und Ersatzteillieferungen sowie für Kundendienstleistungen, die nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist erfolgen, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate bzw. 12 Monate bei einem Verbrauchsgüterkauf. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefährübergang bzw. mit dem Zugang der Anzeige der Versandtbereitschaft auf den Kunden über.

19. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabtretung

DST Innovation GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor (Vorbehaltsware). Ist der Kunde Kaufmann, geht das Eigentum erst auf ihn über, wenn seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit DST Innovation getilgt sind, auch zukünftige (Saldo-) Forderungen. Bei Einbau in fremde Waren oder Umbau durch den Kunden wird DST Innovation Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten ebenfalls als Vorbehaltsware von DST Innovation. Der Kunde ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber DST Innovation nicht nachkommt zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter Offenlegung des Eigentumsvorbehalts berechtigt. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware, sind unzulässig. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von DST Innovation hinweisen und DST Innovation unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde tritt an DST Innovation schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung bzw. Weitervermietung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab. Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die abgetretene Forderung einzuziehen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist DST Innovation jederzeit berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden Abtretung anzuzeigen, soweit die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, für den Einzug der Forderung notwendigen Angaben DST Innovation mitzuteilen und dazugehörige Unterlagen auszuhändigen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch DST Innovation liegt kein Rücktritt vom Vertrag. DST Innovation wird die Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

20. Schriftform und Teilnichtigkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder von Einzelverträgen berühren die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen und Bestimmungen nicht. Alle Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

21. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten innerhalb der Firma DST Innovation GmbH elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

22. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist 74722 Buchen (Deutschland). Als Gerichtsstand wird Mannheim für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Streitigkeiten vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. DST Innovation ist berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn- ) Sitz oder Aufenthaltsort des Kunden zuständigem Gericht geltend zu machen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.